Dienstleistungskalender:
Tätigkeit:
Monate:
20% sparen durch §35a EStG
Die Kosten für die regelmäßige Pflege des Gartens und die Installation des Rasenmähroboters sind als "Haushaltsnahe Dienstleistungen" von der Steuer absetzbar. Das Finanzamt erkennt die reiner Arbeitsleistung welche wir in der Rechnung explizit ausweisen.
Einfach am Jahresende beim Steuerberater einreichen oder der Steuererklärung beilegen und 20% (höchstens 4.000 €) sparen.
Wichtig ist, dass die Rechnung per Überweisung beglichen wird
Einsatzgebiete:
Raum 1 = Gartenpflege und Mähroboter-Service
Raum 2 = Mähroboter-Service